Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. iDEA Werbewelt, Inhaberin Elke Mühln (nachfolgend iDEA Werbewelt) bietet ihren Kunden Werbemittel, einschließlich dazugehöriger Entwicklung, Gestaltung und Beschaffung, an.

2. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen iDEA Werbewelt und deren Kunden. Sie gelten auch für nachfolgende Verträge, ohne, dass sie erneut vereinbart werden müssen.

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person sowie jede rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Vertragsabschluss in Ausübung ihrer selbstständigen oder gewerblichen beruflichen Tätigkeit handelt.

Vertragssprache ist Deutsch.

3. Die Geschäftsbedingungen von iDEA Werbewelt gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn iDEA Werbewelt in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Darstellungen von Waren und Dienstleistungen der iDEA Werbewelt in Werbemitteln stellen kein bindendes Vertragsangebot dar.

Nach Anfrage des Kunden unterbreitet iDEA Werbewelt einen unverbindlichen Vorschlag. Dieser Vorschlag ist in Ansehung des Preises, der Mengen, Lieferzeiten sowie Liefermöglichkeiten freibleibend und unverbindlich, sofern er nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet ist.
Der Vertragsschluss erfolgt auf Grundlage dieses Vorschlags durch verbindliches Angebot des Kunden und Annahme durch iDEA Werbewelt.

2. Im Zuge des Vertragsschlusses abgegebene Willenserklärungen von iDEA Werbewelt erfolgen immer unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch deren Zulieferer. Dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass iDEA Werbewelt mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine eventuelle Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Der Kunde wird unverzüglich hierüber informiert, von ihm bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.

3. Für den Fall, dass bestellte Waren nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar sind, behält sich iDEA Werbewelt den Rücktritt vom Vertrag vor. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert, von ihm bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.

4. iDEA Werbewelt erbringt für den Kunden auf dessen Wunsch Vorleistungen wie Entwürfe, Konzepte und Muster. Diese Leistungen können dem Kunden unter Berücksichtigung des jeweiligen Aufwandes in Rechnung gestellt werden.

Erbringt iDEA Werbewelt Leistungen der genannten Art, so sind die Arbeitsergebnisse vor der weiteren Vertragsdurchführung vom Kunden zu prüfen und freizugeben.

§ 3 Preise

1. Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der bei Auslieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und richten sich ausschließlich an die freien Berufe, Industrie, Handwerk und Handel in Ausübung ihrer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit.

2. In aktuellen Werbemitteln angegebene Preise sind Tagespreise zum Zeitpunkt der Herausgabe des jeweiligen Werbemittels; ihre Änderung nach diesem Zeitpunkt bleibt vorbehalten. Sie sind ohne Auswirkung auf den bei Vertragsabschluss ausgehandelten Preis.

3. Die angebotenen Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als "ca.-Preise" Tagespreise zum Zeitpunkt des Angebotes und als solche freibleibend.
Der endgültige Preis bestimmt sich nach dem Tagespreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, soweit nichts anderes vereinbart ist.


§ 4 Lieferung und Kosten

1. Die für jeden Versand anfallenden Versandkosten trägt der Kunde.
Der Kunde trägt auch die für jeden Versand anfallenden Verpackungskosten, diese werden nach Aufwand berechnet.

2. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Durch Teillieferungen entstehende höhere Versendungskosten trägt iDEA Werbewelt.

3. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Das Gleiche gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.

§ 5 Gewährleistung

1. Aus produktionstechnischen Gründen kann es zu geringfügigen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % kommen. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsansprüche. Im Falle einer Minderlieferung ist eine Nachproduktion oder Ähnliches ausgeschlossen.
Dem Kunden wird im Falle einer Minderlieferung eine entsprechende Gutschrift erteilt. Eine Mehrlieferung wird dem Kunden berechnet.

2. Geringe, zumutbare und übliche Farb-, Form- und Strukturabweichungen gegenüber Mustern oder Katalogabbildungen sind unvermeidlich und stellen keinen Mangel dar. Geringe, dem Kunden zumutbare und übliche, Abweichungen von den angegebenen Maßdaten der zu liefernden Gegenstände sind unvermeidlich und stellen keinen Mangel dar.
iDEA Werbewelt gewährt insoweit keine Garantie, gleich welcher Art.

3. Bei Erhalt der Lieferung hat der Kunde die Ware auf Schäden an der Verpackung zu untersuchen. Nimmt er die Ware trotz erkannter Schäden an der Verpackung an, hat der Kunde die Beschädigung von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen, andernfalls trägt der Kunde die Beweislast für einen Transportschaden.

Der Kunde hat die Ware selbst auf sichtbare Transportschäden, auf Freiheit von offensichtlichen Mängeln und auf Vollständigkeit unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag nach Empfang der Ware, zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel sind iDEA Werbewelt unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

Später entdeckte Mängel hat der Kunde ebenfalls unverzüglich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben.

4. iDEA Werbewelt leistet für Mängel der Ware selbst oder durch ihre Zulieferer nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

5. Rücksendungen sollen vorab zwischen den Parteien abgestimmt werden.
Unfrei versendete Rücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen, es sei denn iDEA Werbewelt hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die Kosten einer berechtigten Rücksendung wird iDEA Werbewelt in sachlich gerechtfertigter Höhe erstatten.

6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

§ 6 Haftung

1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet iDEA Werbewelt nicht, gleich aus welchem Rechtsgrund, für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch iDEA Werbewelt, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von iDEA Werbewelt der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden.
iDEA Werbewelt haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen wie Verzug oder Unmöglichkeit oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von iDEA Werbewelt und deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem gelten sie nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. iDEA Werbewelt übernimmt keine Haftung dafür, dass durch die Ausführung des Kundenauftrages keine gewerbliche Schutzrechte Dritter, insbesondere Kennzeichen- und Urheberrechte, verletzt oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt werden.
Der Kunde hat im Vorfeld zu prüfen und sicherzustellen, dass die bestellten Leistungen und Produkte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und dass von ihm erteilte Aufträge vom jeweiligen Inhaber der gewerblichen Schutzrechte genehmigt sind.
Der Kunde stellt iDEA Werbewelt von diesbezüglichen Inanspruchnahmen durch Dritte frei.

4. Für Ansprüche gegen iDEA Werbewelt, die nicht auf einem ihr zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

§ 7 Zahlung

1. Wird bei Vertragsschluss Lieferung gegen Rechnung vereinbart, so wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar.

2. Die Lieferung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erfolgt, soweit eine Lieferung vom Kunden gewünscht wird, gegen Vorkasse, es sei denn, die Parteien haben eine andere Zahlungsmodalität vereinbart.

3. Ein Skontoabzug ist nicht vereinbart.

4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist iDEA Werbewelt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie für jede Mahnung 2,50 € Porto- und Materialkosten zu berechnen. IDEA Werbewelt behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde kann nachweisen, dass iDEA Werbewelt ein geringerer Schaden entstanden ist. Jedenfalls darf iDEA Werbewelt Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes verlangen.

5. Ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel hat iDEA Werbewelt das Recht, die Leistung von der Vorauszahlung des Betrages oder dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden vorliegen.

6. Die Aufrechnung ist nur mit solchen Gegenansprüchen gestattet, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von iDEA Werbewelt anerkannt sind.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von iDEA Werbewelt anerkannt sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. iDEA Werbewelt behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag, einschließlich eventueller Verzugszinsen und sonstiger Forderungen (Aufwendungsersatz, Kosten der Rechtsverfolgung) vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er übernimmt die volle Haftung für die Vorbehaltswaren.

3. Mit Abschluss des Vertrages tritt der Kunde Ansprüche gegen Dritte bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen an iDEA Werbewelt ab. Wird für die Beschädigung oder Zerstörung der gelieferten Sachen Ersatz geleistet, tritt dieser an die Stelle der ursprünglich gelieferten Sachen.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde iDEA Werbewelt unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

4. iDEA Werbewelt verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

5. Solange noch Forderungen wegen gelieferter Sachen offen stehen, ist der Kunde verpflichtet, iDEA Werbewelt jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen.

§ 9 Datenschutz

1. iDEA Werbewelt speichert die Kundendaten, getrennt als Bestands- und Abrechnungsdaten, im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

2. iDEA Werbewelt ist berechtigt, die den Kunden betreffenden Daten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwerten.
Insbesondere darf iDEA Werbewelt die an sie übermittelten Kundendaten zum Zweck der Auftragsabwicklung an Dritte weitergeben.

3. iDEA Werbewelt behält sich vor, die Daten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen.
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, Werbezusendungen zu widersprechen.
Im Falle des Widerspruchs werden die Kundendaten für die jeweiligen Werbemittel gesperrt.

§ 10 Urheberrechte/Referenzen

Der Kunde hat sicherzustellen, dass von ihm im Rahmen der Durchführung an iDEA Werbewelt überlassenes Datenmaterial (insbesondere Logos, Markennamen, Kennzeichen) frei von Rechten Dritter ist oder dem Kunden vom jeweils Berechtigten sämtliche Nutzungsrechte daran eingeräumt wurden. Somit hat der Kunde sicherzustellen, dass Dritte keine Rechte an den für ihn erbrachten Leistungen geltend machen können.

Insoweit ist iDEA Werbewelt nicht verpflichtet, das überlassene Datenmaterial zu prüfen. Sämtliche Rechte an dem überlassenen Datenmaterial sind vom Kunden vor Auftragserteilung zu klären.

Der Kunde verpflichtet sich, iDEA Werbewelt im Falle der Inanspruchnahme durch den Rechteinhaber freizustellen.

Weiter gestattet der Kunde, den (Marken-)Namen / die Firmierung des Kunden samt dessen Unternehmensanschrift und Unternehmenskennzeichnung zu nutzen, ebenso die bildliche Darstellung der von iDEA Werbewelt erbrachten Waren und Dienstleistungen, und kurz erkennbar zu machen, in welcher Form die wirtschaftliche Zusammenarbeit besteht. Diese Gestattung gilt für die Werbepräsenzen im eigenen gewerblichen Bereich von iDEA Werbewelt sowie in verbundenen Unternehmen, insbesondere unter www.idea-werbewelt.de sowie www.werbewelt-regensburg.de unter der Rubrik „Referenzen“ bzw. „Projekte“.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Regensburg.

3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von iDEA Werbewelt, Regensburger Str. 30, 93138 Lappersdorf

4. Alle vertraglichen Vereinbarungen, die zwischen iDEA Werbewelt und dem Kunden in Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

Stand: 2021


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